Sonnenenergie Winnen

Förderung Solarthermie

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 26. November 2003, dessen Grundgedanke auch heute noch gilt

Gefördert wird die Errichtung von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher- und Luftkollektoren zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme, soweit - mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren - die Anlagen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler ausgestattet sind. Anlagen mit einer Mindestgröße von 20 m² bei Röhrenkollektoren oder 30 m2 bei Flachkollektoren sind mindestens mit einem Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf auszurüsten.

Ab 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen.

Für Anträge ab 1. Februar 2006 sind die Fördersätze gesenkt worden. Die Zuschüsse für thermische Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung werden auf 70,20 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche gesenkt. Diese Zuschüsse gelten für vorgegebene Mindestkollektorflächen.

Die Förderung für reine Anlagen zur Brauchwassererwärmung wird auf 54,60 Euro je Quadratmeter reduziert.

Zum Jahresbeginn 2007 wurden die Förderbedingungen erneut geändert und angepasst, wobei durch die hohe Nachfrage eine kurzfristige Zustimmung und Zuteilung nicht zu erwarten sein darf. Die Förderung für die Warmwasseraufbereitung beträgt 40,00 Euro je Quadratmeter, mindestens jedoch 275,00 Euro. Für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt die Förderung 70,00 Euro je Quadratmeter.

Für 2008 gelten geänderte Förderbedingungen. Bei der Erstinstallation zur Warmwasseraufbereitung bis 40 m² beträgt die Basisförderung 60,00 Euro je Quadratmeter, mindestens 410 Euro je Anlage. Die Zuschüsse für thermische Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung werden auf 105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht, wobei das Pufferspeichervolumina mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche betragen sollte.

Da sich die Förderbedingungen häufig den aktuellen Gegebenheiten anpassen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob noch etwas im Näpfchen ist, anbei Verweis ab 2009 auf nachfolgenden Link:

BAFA Förderung Solarthermie