Sonnenenergie Winnen

Förderung/ Vergütung Photovoltaik

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Das EEG trat erstmals am 1.1.2004 in Kraft. Es umfasst sämtliche erneuerbare Energien zur Stromnutzung. Seit jenem Zeitpunkt wurde es mehrfach überarbeitet und geändert.

Die optimale Einbindung von Solarstrom in das bestehende Stromnetz ist mit der Zunahme an Photovoltaikanlagen gestiegen. Die PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, müssen ihren Beitrag zur Sicherung der Netzstabilität leisten, gedrosselte Abschaltung bei Über- bzw. Unterschreitung der Netzfrequenz, sowie je nach Größe eine Blindleistungskompensation aufweisen, und damit eine effektivere Netzauslastung ermöglichen.

Auch Alt-Anlagen müssen bzgl. der 50,2 Hz-Problematik umgerüstet werden sowie in das Einspeisemanagement einbezogen werden –abhängig von der jeweiligen Größe und Baujahr der Photovoltaikanlage.

Ferner sind auch kleine PV-Anlagen, unter 100KWp Anlagenleistung, mit einem Funkrundsteuerempfänger auszurüsten, der eine Fernabschaltung durch den Netzbetreiber ermöglicht. Wobei PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp alternativ auch auf 70% deren Leistung am Netzeinspeisepunkt gedrosselt werden können. Nähere Details hierzu erfolgen im Rahmen einer Anlagenplanung v. Ort.

Details zur Solarstromvergütung finden Sie im Folgenden:

Zubau an Photovoltaikanlagen sowie Änderung der Vergütung unter Seite »monatlicher Zubau«

Vergütung für eingespeisten Strom in das öffentliche Stromnetz in der Vergütungs-Tabelle

Mit dem EEG 2014 fanden große Veränderungen statt, die mit dem EEG 2016 und 2017 nochmals überarbeitet wurden. Die wichtigsten Änderungen der EEG-Novelle zur Photovoltaik umfassend 2017 sind nachfolgender Datei zu entnehmen.

Stand vom 17.7.2017