Monatliche Vergütung von Photovoltaikstrom, der in das öffentliche Netz
eingespeist wird, ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage für 20
Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme. Hierbei ist zu beachten, das Anlagen,
die größer als 10 kWp sind, nur 90% des gesamt erzeugten Stroms entsprechend
vergütet werden (EEG 2012), mit dem EEG 2014 entfällt die 90% Grenze.
Ab 1.8.2014 gilt EEG 2014 mit anzulegenden Werten nach § 51 Abs. 2 EEG 2014.
Basisdegression 0,5% nach § 31 Abs.2 EEG 2014. Aktuelle Vergütungen bei minimalen
monatlichen Änderungen von z. Zt. 0,25% Reduzierung finden Sie unter:
Bundesnetzagentur Photovoltaik Datenmeldungen ab Aug. 2014 mit aktuellen
geänderten Werten
Bundesnetzagentur Photovoltaik Datenmeldungen ab Aug. 2014