Sonnenenergie Winnen

Vergütungs-Tabelle

Monatliche Vergütung von Photovoltaikstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage für 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme. Hierbei ist zu beachten, das Anlagen, die größer als 10 kWp sind, nur 90% des gesamt erzeugten Stroms entsprechend vergütet werden (EEG 2012), mit dem EEG 2014 entfällt die 90% Grenze.
Ab 1.8.2014 gilt EEG 2014 mit anzulegenden Werten nach § 51 Abs. 2 EEG 2014. Basisdegression 0,5% nach § 31 Abs.2 EEG 2014. Aktuelle Vergütungen bei minimalen monatlichen Änderungen von z. Zt. 0,25% Reduzierung finden Sie unter: Bundesnetzagentur Photovoltaik Datenmeldungen ab Aug. 2014 mit aktuellen geänderten Werten Bundesnetzagentur Photovoltaik Datenmeldungen ab Aug. 2014

Tabelle der sich ergebenden Vergütungssätze bis Aug. 2014 als Historie

Tabelle der sich ergebenden Vergütungssätze bis Aug.2014